- Afon Schröder
- Maria Sinnemann
- Balder Riekenberg
- Birgit Ballweg
Unsere Schritte zum Regionswahlprogramm 2026
Antragstext
Die Mitgliederversammlung des Regionsverbands legt für die Verabschiedung des
Wahlprogramms zu den Kommunalwahlen folgende Rahmenbedingungen fest:
• Der Entwurf des Wahlprogramms (Antrag an die Mitgliederversammlung) wird
mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung, die das Wahlprogramm
verabschiedet, veröffentlicht und den Mitgliedern über Antragsgrün zur Verfügung
gestellt.
• Antragsschluss für Änderungsanträge zum Wahlprogramm ist eine Woche vor dem
Termin der Mitgliederversammlung.
• Es wird eine Antragskommission eingesetzt, die für die vorliegenden
Änderungsanträge zum Wahlprogramm Verfahrensvorschläge erarbeiten soll. Hierfür
verhandelt die Antragskommission mit den Antragsbeteiligten mögliche
(modifizierte) Übernahmen.
• Die Antragskommission wird vom Regionsvorstand eingesetzt, die Mitglieder
werden über die Zusammensetzung spätestens mit der Vorlage des Wahlprogramm-
Entwurfs informiert.
• Die Antragskommission kann zur Unterstützung ihrer Arbeit weitere Personen
hinzuziehen. Für die Vorlage der Verfahrensvorschläge sind aber ausschließlich
die benannten Mitglieder der Antragskommission berechtigt.
Begründung
Dieser Antrag soll ermöglichen, dass der Abschluss des Programmprozesses erfolgreich gestaltet wird. Eine effiziente Behandlung eines kompletten Wahlprogramms ist dann erfolgversprechend, wenn eine gute Vorbereitung gewährleistet ist und den teilnehmenden Mitgliedern eine übersichtliche Darstellung der vorliegenden Anträge und bereits vorbesprochener Interessensabgleiche vorliegt. Deshalb wird ein Zeitplan vorgeschlagen, der sowohl eine ausreichende Beteiligung aller Mitglieder als auch ein Verhandlungszeitfenster für Änderungsanträge sicherstellt.
Der vorgeschlagene Plan könnte zum Beispiel folgende Termine umfassen (aktuelle Planung):
• spätestens 17. Januar 2026: Veröffentlichung des Programmentwurfs als Antrag des Vorstands an die Mitgliederversammlung, damit Beginn der Frist für Änderungsanträge
• 14. Februar 2026: Ende der Frist für Änderungsanträge
• 21. Februar 2026: Mitgliederversammlung zur Verabschiedung des Wahlprogramms
Kommentare
Ulrich Schmersow :