Haushalt des Regionsverbands Hannover 2025
Antragstext
Die Mitgliederversammlung stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan mit folgenden
Maßgaben zu:
- Die Umlage der Mitgliedsbeiträge von den Ortsverbänden an den
Regionsverband wird in unveränderter Höhe (21% der Mitgliedsbeiträge des
Vorjahrs für das jeweilige Haushaltsjahr) weitergeführt.
- Das Gehalt der Vorsitzenden wird in unveränderter Höhe fortgeführt (300
Euro pro Monat pro Person)
- Einnahmen, die über die geplanten Ansätze hinausgehen, können im
Haushaltsjahr für zusätzliche Ausgaben genutzt werden.
- Nicht ausgeschöpfte Beträge in einzelnen Haushaltsposten können für
zusätzliche Ausgaben in anderen Haushaltsposten genutzt werden.
Begründung
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HINWEIS: Rechts oben könnt Ihr über den Link "PDF-VERSION" den gesamten Antrag inkl. Tabelle abrufen.
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In der Tabelle zum Haushalt 2025 sind nachrichtlich die Haushaltszahlen und die prognostizierten Zahlen für 2024 vermerkt, ebenso eine mittelfristige Finanzplanung bis Ende 2027.
In der Gesamtbetrachtung ergibt sich ein verhalten optimistisches Bild. Der laufende Geschäftsbetrieb ist in der mittelfristigen Finanzplanung gesichert. Die Wahlkampfausgaben können höher geplant werden, als dies in den vergangenen Jahren prognostiziert wurde. Über den dargestellten Zeitraum hinaus stellt sich vor allem die Herausforderung, die steigenden Kosten auch durch steigende Einnahmen zu decken.
Einnahmen:
- Mitgliedsbeiträge: Die Mitgliederzahlen entwickeln sich weiterhin positiv. Derzeit haben wir über 2800 Mitglieder. Deswegen planen wir einen erhöhten Beitrag ein.
- Mandatsträger*innen-Beiträge: Diese waren in der Vergangenheit etwas zu hoch angesetzt. Durch Befreiungen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Betrag.
- Spenden: In Wahlkampfjahren rechnen wir mit einem höheren Spendenaufkommen
- Staatliche Grundfinanzierung: Da die Ergebnisse der Bundestagswahl direkt auf die Höhe der Parteienfinanzierung Einfluss haben, schlagen wir vor, aus Gründen der Vorsicht einen reduzierten Betrag einzuplanen.
- Zusätzliche Einnahmen können zumeist nicht zuverlässig eingeplant werden. Da wir aber derzeit 60.000 Euro als Festgeld beim Bundesverband angelegt haben und demnächst weitere ungebundene Mittel dort anlegen wollen, können wir die dafür anfallenden Zinsen fest einplanen.
Ausgaben:
- Personalkosten: Einplanung von Tarifsteigerungen und Erfahrungsstufen-Anpassungen.
- Laufender Geschäftsbetrieb: Hier planen wir nur geringfügige Änderungen, zum Beispiel ein höheres Budget für Fortbildungen unserer Angestellten. Die Anschaffungen im Kalenderjahr 2025 sind höher angesetzt, da zur Erhöhung der Sicherheit im Grünen Zentrum ein Austausch des Schließsystems geplant ist. Bei den Zuschüssen von Gliederungen handelt es sich vor allem um den Anteil des Stadtverbands an gemeinsamen Ausgaben (Telekommunikation, Kopierer, etc.)
- Allgemeine politische Arbeit: Wir setzen aus Gründen der Vorsicht etwas höhere Kosten für die Bundesdelegiertenkonferenzen an, da insbesondere in Wahlkampfjahren zusätzliche Termine nicht auszuschließen sind. Beim Aktionshaushalt empfehlen wir einen höheren Ansatz als zuvor, um Anregungen aus den Ortsverbänden flexibler umsetzen zu können. Der Posten „Schulung“ entfällt. Hier handelte es sich bisher um das Coaching für Funktionsträger*innen. Derartige Maßnahmen wäre ggf. über den höheren Aktionshaushalt gedeckt.
- Grüne Jugend: In Zukunft wird mit getrennten Ansätzen für die einzelnen Kostenarten geplant. Vorerst sind für den laufenden Geschäftsbetrieb 500 Euro, für allgemeine politische Arbeit 3500 Euro und für Wahlkämpfe (nur in Wahlkampfjahren) 1500 Euro eingeplant. Insgesamt ergibt sich für 2025 also eine Erhöhung der Finanzmittel für die Grüne Jugend Hannover um 1600 Euro.
Die Kosten für die Umlage auf Landesebene für die Grüne Jugend Niedersachsen wird 2025 gemäß des Beschlusses der Mitgliederversammlung erstmalig auf die Ortsverbände umgelegt.
- Wahlkampfkosten: Die planmäßig zur Verfügung stehenden Mittel planen wir schwerpunktmäßig für die Kommunalwahlen 2026 ein. Dennoch planen wir für die Bundestagswahl bereits mit einem höheren Ansatz als zur Europawahl. Die im Jahr 2024 eingerichtete Stelle für Social Media und Wahlkampfunterstützung wird fortgeführt und in der Höhe entsprechend der Tarifsteigerungen und Erfahrungsstufen-Anpassung mit höheren Beträgen geplant.
Vermögensentwicklung:
- Die ab dem Jahr 2024 umgesetzte Planung, Ergebnisüberschüsse eines laufenden Jahres (fast) vollständig in die Wahlkampfrücklage zu überführen, wird beibehalten. Das Reinvermögen (exklusive der Wahlkampfrücklage) wird zum Zweck der Liquiditätssicherung und als Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben in Höhe der jährlich eingeplanten staatlichen Grundfinanzierung eingeplant. Die dadurch frei werdenden Mittel werden der Wahlkampfrücklage zugeführt.
- Die Entwicklung der Wahlkampfrücklage weist in der Planung zum Ende des Jahres 2027 nur einen geringen positiven Beitrag aus. Da insbesondere in der Einnahmenplanung sehr vorsichtige Beträge angesetzt sind und im Jahr 2028 kein Wahlkampf eingeplant ist, können die Wahlkampfrücklagen nach den vier aufeinanderfolgenden Wahlkampfjahren 2024-2027 wieder sukzessive aufgebaut werden.
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